NACHBARSCHAFTSHILFE ROSENHEIM e.V.

    NACHBARSCHAFTSHILFE ROSENHEIM GMBH

K o s t e n

für die Betreuung von dementiell erkrankten Patienten
im Tages-Pflege-Haus "Johanna" der Nachbarschaftshilfe Rosenheim e.V.

Die Kosten sind gestaffelt nach Pflegestufe.

Der Besuchstag im Tages-Pflege-Haus bezieht sich auf einen Ganztags-Aufenthalt mit 3 Mahlzeiten in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr.

Unabhängig von der Pflegestufe sind laut Vereinbarung mit den Pflegekassen die Investitionskosten, sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung als Eigenleistung von den Gästen selbst zu tragen.


Aufgrund der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI zwischen den Pflegekassen und der Nachbarschaftshilfe Rosenheim e.V. verrechnen wir nachfolgende Pflegesätze:

Für Gäste ohne Pflegestufe    


pro Tag  
Tagessatz EUR 36,29  
Investitionskosten EUR   8,00  
Verpflegung EUR   9,72  

Tages-Gäste ohne Pflegestufe erhalten keine Kostenerstattung über die Kranken- bzw. Pflegekassen. Alle hier aufgeführten Kosten sind Eigenleistungen der Gäste.

Für Gäste der Pflegestufe I    


pro Tag  
Tagessatz EUR 45,87   Kassenleistung
Investitionskosten EUR   8,00   Eigenleistung
Verpflegung EUR   9,72   Eigenleistung

Für Gäste der Pflegestufe II    


pro Tag  
Tagessatz EUR 56,92   Kassenleistung
Investitionskosten EUR   8,00   Eigenleistung
Verpflegung EUR   9,72   Eigenleistung

Für Gäste der Pflegestufe III    


pro Tag  
Tagessatz EUR 76,79   Kassenleistung
Investitionskosten EUR   8,00   Eigenleistung
Verpflegung EUR   9,72   Eigenleistung

Das Tages-Pflege-Haus bietet bei Bedarf einen Fahrdienst an für die Beförderung der Gäste von der Wohnung zur Einrichtung und wieder zurück. Hierfür fallen pro Fahrt nachfolgende Kosten an:

Bei einer Entfernung bis zu 5 km EUR 2,60
  bis zu 10 km EUR 5,10
  über 10 km EUR 6,10

Diese Kosten können als Kassenleistung abgerechnet werden.

Wir bieten auch Zusatzleistungen wie z.B. Fußpflege, Friseur oder Krankengymnastik an. Diese Leistungen werden von externen Anbietern durchgeführt und von diesen auch direkt mit den Gästen als Eigenleistung abgerechnet.

Für die Tagespflege stellen die Pflegekassen monatlich nachfolgende Beträge zur Verfügung:

Pflegestufe 1 EUR    440,00
Pflegestufe 2 EUR 1.040,00
Pflegestufe 3 EUR 1.510,00

Kombinationsleistung

Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren. Wenn Tagespflege in Verbindung mit Pflegegeld oder mit Pflegesachleistungen (ambul. Pflegedienst) oder einer Kombination aus diesen beiden Komponenten in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Gesamtleistungsanspruch auf 150%, und zwar bei

Pflegestufe 1       auf ingesamt EUR    660,00
Pflegestufe 2 EUR 1.560,00
Pflegestufe 3 EUR 2.265,00

 

Zusätzlich können jährlich beantragt werden:

Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz bis zu EUR 200,00 mtl.
Leistungen zur Verhinderungspflege EUR 1.510,00


Reichenbachstr. 6,
83022 Rosenheim

Tel.: 08031 / 3 48 05
Fax: 08031 / 38 14 96